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Datensperre
Das öffentliche Organ gibt Personendaten trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert oder an anderen Amtsstellen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 033 972 12 24 | gemeinde@innertkirchen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Bemerkung
Verfahren
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