Datensperre
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen.
Das öffentliche Organ gibt Personendaten trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert oder an anderen Amtsstellen. Aktionen
Verantwortliche Person: Stefanie Martins Zuständige Instanz: Gemeindeschreiberei
zur Übersicht
|