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Datensperre

Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen.

Das öffentliche Organ gibt Personendaten trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert oder an anderen Amtsstellen.

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Verantwortliche Person: Stefanie Martins
Zuständige Instanz: Gemeindeschreiberei

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