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Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 76.2 kB).


Datensperre
Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars
Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen. Das öffentliche Organ gibt Personendaten jedoch trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert.
Verfahren
Nach erhalt der Sperrung wird die Einwohnerkontrolle diese vornehmen und Ihnen die Datensperrung schriftlich bestätigen.
Wie viele Exemplare möchten Sie bestellen?
Weitere Bemerkungen
E-Mail-Adresse für Bestätigung
 
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