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Gemeindeversammlung
Ort
Dorfzentrum Grimseltor3862 Innertkirchen
Informationen
- Beschreibung
ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG
Mittwoch, 7. Dezember 2022, 20.00 Uhr, Dorfzentrum Grimseltor
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Traktanden
1. Wahlen für die Amtsdauer vom 1.1.2023 – 31.12.2025
a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident in einer Person
b) 6 Gemeinderatsmitglieder
2. Wahl Rechnungsprüfungsorgan Legislatur 2023 – 2025
3. Budget 2023
a) Budget und Anlagen für das Jahr 2023; Genehmigung
b) Finanzplan 2023 – 2026; Kenntnisnahme
4. Feuerwehr innert dem Kirchet
Aufhebung Gemeindeverband – Umwandlung in ein Sitzgemeindemodell
a) Gemeindeverband Feuerwehr innert dem Kirchet, Auflösung per 31.12.2022
b) Feuerwehrreglement Feuerwehr innert dem Kirchet mit Anhängen vom
01.01.2015; Aufhebung per 31.12.2022
c) Organisationsreglement der Feuerwehr innert dem Kirchet vom 01.07.2016;
Aufhebung per 31.12.2022
d) Reglement zur Übertragung der Aufgaben im Feuerwehrbereich; Genehmi-
gung
5. Abgeschlossene Verpflichtungskredite
Neubau Reservoir Brunni
6. Verschiedenes
Orientierung Projekt «regionaler Entsorgungshof Meiringen»
(Konsultativabstimmung Anschluss Gemeinde Innertkirchen)
Im Anschluss an die ordentliche Gemeindeversammlung wird der CEO der Kraftwerke Oberhasli AG, Daniel Fischlin, über die drohende Strommangellage im Winter und deren Auswirkungen auf unsere Region sowie den Beitrag der KWO für die Stromversorgung in der Schweiz orientieren. In seinem Referat wird er auch auf die beiden Ausbauvorhaben Speichersee mit Kraftwerk Trift und Vergrösserung Grimselsee eingehen.
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Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 9. Dezember während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 80 Abs. 2 Organisationsreglement).
Innertkirchen, 31. Oktober 2022
Gemeinderat Innertkirchen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.
Dokumente
Name | |||
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Botschaft_GV_November_2022.pdf (PDF, 1.61 MB) | Download | 0 | Botschaft_GV_November_2022.pdf |