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Gemeindeversammlung
Ort
MZH InnertkirchenGrundeystrasse 23
3862 Innertkirchen
Informationen
- Beschreibung
ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG
Mittwoch, 25. November 2020, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Innertkirchen
Traktanden1. Änderung Kurtaxenreglement; Genehmigung
2. Budget 2021
a) Budget und Anlagen für das Jahr 2021; Genehmigung
b) Finanzplan 2021 – 2025; Kenntnisnahme3. Abgeschlossener Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden und das Kurtaxenreglement liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 27. November 2020 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 80 Abs. 2 Organisationsreglement).
Die Gemeindeversammlung wird unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen durchgeführt. Gemäss Verordnung des Regierungsrates gilt die Maskenpflicht.
Innertkirchen, 19. Oktober 2020 / Gemeinderat Innertkirchen- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.
Dokumente
Name | |||
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Botschaft_Nov_2020.pdf (PDF, 3.97 MB) | Download | 0 | Botschaft_Nov_2020.pdf |