Das höchste Organ der Gemeinde ist die Gemeindeversammlung. In der Regel finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen im Jahr (Budgetgemeinde / Rechnungsgemeinde)statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden.
Dreissig Tage vor der Gemeindeversammlung wird die Bevölkerung über die Durchführung sowie die Traktanden mittels Publikation im Anzeiger Oberhasli informiert. An der Gemeindeversammlung dürfen nur traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden.
Aufgaben: | Die Stimmberechtigten beschliessen gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Innertkirchen vom 31. Mai 2013 u.a. folgende Sachgeschäfte: - Erlass / Änderung des Organisationsreglements
- Erlass / Änderung der baulichen Grundordnung
- Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
- Erfolgsrechnung
- Budget der Erfolgsrechnung, mit der Anlage der obligatorischen und dem Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- Einmalige Ausgaben von mehr als CHF 200'000.00, vorbehältlich Art. 29 OgR
- Gründung eines Gemeindeverbandes sowie den Beitritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
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Voraussetzungen: | Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist. |
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