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Feuerverbot im Wald und Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Für weitere Informationen können Sie sich unter folgendem Link informieren: FeuerverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Aufgrund der aktuell geltenden Waldbrandgefahr dürfen Grill- und Brätelstellen, die sich weniger als 50 Meter vom Waldrand befinden, bis auf Weiteres nicht genutzt werden.
Aus diesem Grund wurden die Grill- und Brätelstellen Ryschi, Dreispitz (vis-à-vis KWO), Wyler und Schwarzenbrunnen vorübergehend gesperrt. Vor Ort wurden entsprechende Hinweisschilder angebracht sowie die Installationen (z. B. Grillroste) entfernt.
Die Brätelstelle Engstlen bleibt vorerst geöffnet und kann weiterhin genutzt werden.
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| Disposition_Waldbrandgefahr (PDF, 353 kB) | Download | 0 | Disposition_Waldbrandgefahr |