Haupinhalt

Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Abmeldung in Innertkirchen ....

.... als Schweizer Bürgerin / Bürger
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzuges persönlich am Schalter unserer Gemeindeverwaltung abmelden.

Wir bitten Sie für die Abmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis

.... als Ausländerin / Ausländer
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich an unserem Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei unserer Fremdenkontrolle abmelden. Wir bitten Sie für die Abmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ausländerausweis (für alle Familienmitglieder)

Preis

kostenlos
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