Haupinhalt

Einheimischenausweis

Wozu dient der Ausweis?

Verschiedene Bergbahnen und weitere Anbieterinnen und Anbieter gewähren der einheimischen Bevölkerung ermässigte Einzelbillette, Sportpässe, Eintritte oder andere Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist die Vorweisung eines gütigen persönlichen Einheimischenausweises.

Voraussetzung für den Bezug des Ausweises

Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person in Innertkirchen niedergelassen ist. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Altersjahr ist die Ausgabe eines Einheimischenausweises nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

Wichtig: Bei einer Erst- oder Neuausgabe ist immer ein aktuelles Passfoto nötig. Passfotos aus alten Ausweisen werden nicht wiederverwendet.

Gütigkeit

Der Ausweis ist ab dem Ausstelldatum ein Jahr gütig. Der Wohnsitz muss jährlich auf dem Ausweis durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Personen, die in Innertkirchen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) angemeldet sind, wird der Ausweis für die Gültigkeitsdauer der Bewilligung ausgestellt oder verlängert.

Preis: CHF 15.00 (für Kinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr kostenlos), jährliche Verlängerung kostenlos

Preis

15.00
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