Haupinhalt

Gemeindeversammlung

1. Dez. 2021, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle Innertkirchen
Grundeystrasse 23
3862 Innertkirchen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Innertkirchen, Alexandra Santschi
alexandra.santschi@innertkirchen.ch

Informationen

Beschreibung

ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG

Mittwoch, 1. Dezember 2021, 20.00 Uhr,

Mehrzweckhalle Innertkirchen

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Traktanden

 

1.         Änderung Friedhofreglement; Genehmigung

2.         Änderung Baurechtliche Grundordnung: Zonenplan Ausscheidung Gewässerräume, Zusammenführung Baureglemente Gadmen/Innertkirchen, Umsetzung Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern; Genehmigung

3.         Auflösung Grimseltor AG per 31.12.2021 und Übernahme Liegenschaft Dorfzentrum Grimseltor (Grundstück Nr. 1561) per 01.01.2022; Genehmigung

4.         Rahmenkredit Generelle Entwässerungsplanung GEP «Umsetzung Massnahmenplan» von CHF 600'000.00; Genehmigung

5.         Kredit Feuerwehr innert dem Kirchet; Ersatzbeschaffung von fünf Einsatzfahrzeugen von CHF 385'000.00; Genehmigung

6.         Budget 2022
a) Budget und Anlagen für das Jahr 2022; Genehmigung

            b) Finanzplan 2022 – 2026; Kenntnisnahme

7.         Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Traktanden, das Friedhofreglement, die baurechtliche Grundordnung sowie das Budget 2022 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff

Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).

 

Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 3. Dezember 2021 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 80 Abs. 2 Organisationsreglement).

 

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung wird gestützt auf die COVID-19-Verordnung besondere Lage ein Schutzkonzept erarbeitet. Für alle Teilnehmenden gilt die Maskentragpflicht.

 

Innertkirchen, 25. Oktober 2021                                 

Gemeinderat Innertkirchen

Voraussetzungen
Stimmberechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist.

Dokumente

Name
Botschaft_Nov_2021_21.pdf Download 0 Botschaft_Nov_2021_21.pdf