Haupinhalt

Datensperre

Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen.

Das öffentliche Organ gibt Personendaten trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert oder an anderen Amtsstellen.

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Verfahren

Nach erhalt der Sperrung wird die Einwohnerkontrolle diese vornehmen und Ihnen die Datensperrung schriftlich bestätigen.

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Bemerkung

Jede Person kann die Bekanntgabe ihrer Personendaten an Private sperren lassen. Das öffentliche Organ gibt Personendaten jedoch trotz Sperrung bekannt, wenn die gesuchstellende Person nachweist, dass die Sperrung sie an der Verfolgung eigener Rechte gegenüber der betroffenen Person hindert.

Verfahren

Nach erhalt der Sperrung wird die Einwohnerkontrolle diese vornehmen und Ihnen die Datensperrung schriftlich bestätigen.

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