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Meldepflicht

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Anmeldungen
Schweizerbürger, die in unsere Gemeinde ziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Für rechtzeitige Anmeldung ist auch verantwortlich, wer Zugezogenen Unterkunft gewährt.

Bei der Anmeldung sind mitzubringen:
- Heimatschein
- Familienbüchlein
- AHV-Ausweis

Abmeldungen
Bei Wegzug muss sich der Wegziehende (auch Minderjährige bei Welschlandaufenthalt usw.) spätestens am Tage des Wegzuges abmelden.

Änderungen
Änderungen des Zivilstandes, Geburten, Kindesannahmen und ähnliches sind innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Bei einer Änderung des Zivilstandes sind binnen 60 Tagen neue Ausweisschriften zu hinterlegen (Absprache mit Einwohnerkontrolle).

Für die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes sowie der Verordnung über die Niederlassung und den Aufenthalt von Schweizerbürgern danken wir bestens.