Haupinhalt

Betreuungsgutscheine

Bei der Einführung der Betreuungsgutscheine geht es darum, das bisherige Finanzierungssystem für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kindertagesstätte Karfunkel und Tagesfamilienorganisationen TFO) abzulösen. Im heutigen System werden durch Kanton und Gemeinden die Kitas und Tagesfamilien subventioniert. Künftig sollen mit der Abgabe von Betreuungsgutscheinen durch die Gemeinden die Familien direkt subventioniert werden.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Gemeinde Innertkirchen dem System Betreuungsgutscheine per 1. Januar 2021 beitritt. Er beschränkt die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen nicht, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen und alle Eltern gleich zu behandeln.

Bedarf nach Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gegeben ist. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20 %, bei Paaren total 120 % betragen. Soll ein Gutschein für ein Kind ab dem Kindergarten beantragt werden, muss das Arbeitspensum 40 % bzw. 140 % betragen. Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit mit ärztlicher Bestätigung. Eltern, welche die vorgeschriebenen Arbeitspensen nicht erreichen oder nicht erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist. Die soziale Notwendigkeit wird durch eine Fachstelle (in der Regel Sozialdienst oder Mütter- und Väterberatung) bestätigt.

Bedarf aufgrund der finanziellen Situation Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebenden Einkommen bis zu brutto CHF 160 000.00 ausbezahlt. Die maximale Vergünstigung erhalten Familien mit einem Einkommen von CHF 43 000.00 oder weniger. Das massgebende Einkommen wird wie heute auf der Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.

Beantragung von Betreuungsgutscheinen
Wenn die Familie einen Betreuungsplatz gefunden hat, stellt sie per Webapplikation  http://www.kibon.ch (BE-Login) einen Antrag in ihrer Wohngemeinde für einen Betreuungsgutschein. Liegt die Platzbestätigung der Kita bzw. TFO bereits vor, prüft die Gemeinde den Anspruch und stellt den Gutschein aus.

Berechnung der Betreuungsgutscheine
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt und jedes Jahr neu berechnet.

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